zum zitierten Beitrag
Zitat von niv
Fahrzeugen die hinsichtlich [...] emissionsmindernden Einrichtungen [...] dem Serienzustand entsprechen."
bedeutet das die vom Werk montierte Auspuffanlage montiert sein muß. Luftfilter und Abgasanlage gelten als eine bauliche Einheit, eine Komponente zu tauschen geht, beide nur mit Kombigutachten.
Begründung: Wenn beide Bestandteile, also Luftfilter UND Auspuff jeweils an der oberen Toleranzgrenze des zulässigen Geräuschwertes liegen wird bei gemeinsamen Betrieb der zulässige Grenzwert auf jeden Fall überschritten.
Die Leistung darf durch eine Änderung nicht mehr als 5 Prozent von der Leistung im Fahrzeugschein abweichen, das kann bei Änderung beider Komponenten durchaus überschritten werden.
Emissionsänderungen entstehen nur durch Kat/kein Kat und Luftfilter. Entscheidendend ist das Fahrgeräusch.
Man könnte versuchen eine Fahrgeräusch/Abgas/Leistungsmessung bei einem Gutachter machen zu lassen, ist seit 2006 Pflicht bei Änderungen beider Komponenten, kann aber reichlich teuer werden und der Erfolg, also Zulassung, ist nicht garantiert. Daher gibt es die Kombigutachten, da weiss man wo man dran ist.
Was den Pistor Luftfilter betrifft, das Photo und der Erläuterungstext sind von der Variante für Vergasermodelle (XL1), bei EFI (XL2) erfolgt die Entlüftung durch Entlüftungsschrauben.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.